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Staat/Kirche

Die EHF setzen sich für Trennung von Religion und Staat sowie für den Abbau religiöser und kirchlicher Privilegien ein. Alle Artikel die mit dieser Thematik (auch im weitesten Sinne) zu tun haben, werden hier aufgelistet (Schwerpunkt Baden-Württemberg).

Ich lass dich beten - lass du mich tanzen!

Tanz und Vergnügen verboten, Gedenken verordnet


Es ist Wochenende. Du musst nicht arbeiten und nicht lernen und würdest gerne feiern gehen. Doch dann das: Tanzverbot!! Auch heute noch gilt das sogenannte Tanzverbot an so genannten "Stillen Feiertagen". Entstanden in einer Zeit, in der die Zugehörigkeit zu einer christlichen Kirchen in Deutschland normal war. Doch heutzutage ein Anachronismus in einem säkularen Staat.

Feiertage als Tage des Gedenkens und der Würdigung

In allen Ländern der Erde gibt es Tage, an denen zum Gedenken oder der Würdigung eines bestimmten Ereignisses die Arbeit weitgehend ruht. Manche Tage sind international verbreitet (Neujahrstage / Neujahrsfeste), andere sind mitunter regional begrenzt. Diese Tage haben je nach kultureller Prägung weltlichen oder religiösen Charakter. Wo Religionen über Jahrhunderte das gesellschaftliche Leben geprägt haben sind auch religiöse Feiertage weit verbreitet. Doch auch Feiertage sind keine unabänderlichen Gegebenheiten, sondern unterliegen dem politischen und gesellschaftlichen Wandel. Feiertage können abgeschafft oder eingeführt werden. Aber die Bedeutung der Feiertage für die Menschen hängt immer auch davon ab, welchen Sinn und Stellenwert diesen zugemessen wird. So können viele Mitglieder der katholischen Kirche nicht erklären, was denn genau an Fronleichnam gefeiert wird. Und viele feiern Vatertag statt Christi Himmelfahrt oder Halloween statt Allerheiligen.

Die Besonderheit Stiller Feiertage

Grundsätzlich steht es allen gesellschaftlichen Gruppierungen frei, Tage von für sie besonderer Bedeutung auf ihre Weise zu feiern. Ob Schwule und Lesben einen Christopher Street Day wie einen Karnevalsumzug begehen, Sozialisten der Ermordung von Rosa Luxemburg mit einem Trauermarsch gedenken oder Muslime Ramadan feiern ist Ihnen freigestellt, sofern dadurch nicht allgemeine Freiheitsrechte anderer Menschen beeinträchtigt werden. Anders verhält es sich jedoch bei den so genannten „stillen Feiertagen“, bei denen es (je nach Bundesland) besondere Einschränkungen gibt. Ebenso gibt es Einschränkungen an Sonntagen und kirchlichen Feiertagen für die Zeiten „Während des Hauptgottesdienstes“. Unter Androhung von Ordnungsstrafen sind Sportveranstaltungen, „öffentliche Veranstaltungen in Räumen mit Schankbetrieb“, „öffentliche Tanzunterhaltungen“ verboten bzw. können auf Antrag der Ortspolizeibehörden verboten werden.
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Keine Bevormundung aus religiösen Gründen!

Die Evolutionären Humanisten Freiburg e.V. haben sich am „Karsamstag“, 30 März 2013 mit einem Infostand in der Freiburger Innenstadt an der bundesweit Aktion gegen das Verbot vergnüglicher Veranstaltungen an „Stillen Feiertagen“ beteiligt.

Die folgenden Bilder vermitteln ein paar Eindrücke vom Infostand in Freiburg:

Infostand-1 Hasenfest 2013 Infostand-2 Hasenfest 2013

(Zum Vergrössern auf eins der Bilder klicken)

PRESSEMITTEILUNG der Evolutionären Humanisten hierzu:

Keine Bevormundung aus religiösen Gründen!

Unter dem Motto „Ich lass Dich beten, lass Du mich tanzen“ finden über Ostern bundesweit Aktionen und Informationsveranstaltungen gegen das Verbot vergnüglicher Veranstaltungen an solchen „Stillen Feiertagen“ statt.

Auch die Evolutionären Humanisten Freiburg e.V. nutzen diesen Anlass, um am so genannten „Karsamstag“ mit einem Infostand in der Innenstadt auf die Bevormundung konfessionsfreier oder nichtchristlicher Menschen aufmerksam zu machen.
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Freiburger Humanisten fordern: Ethik an der Grundschule einrichten

Pressemitteilung Nr. 1/2013 vom 18.2.2013

Als „trauriges Beispiel für die Unfähigkeit der grün-roten Schulpolitik“ haben die Evolutionären Humanisten Freiburg (EHF) die Abweisung der Klage einer Mutter durch den Mannheimer Verwaltungsgerichtshof bezeichnet. Die Freiburgerin wollte auf dem Gerichtsweg erreichen, dass in der Grundschule das Fach Ethik eingeführt wird. Bisher gibt es dort nur evangelischen und katholischen Religionsunterricht; für die konfessionslosen und andersgläubigen Kinder, die an manchen Grundschulen die Mehrheit der Schülerinnen und Schüler ausmachen, gibt es keine Unterweisung in Fragen von Moral und Ethik. Auch in den Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien gibt es Ethik als „Ersatzfach“ für den Religionsunterricht nur ab Klasse 7 oder 8. „Dabei steht doch in der grün-roten Koalitionsvereinbarung von 2011, dass in Baden-Württemberg das Fach Ethik in allen Schulstufen eingeführt werden soll“, erklärte der Sprecher der Freiburger Humanisten, Arno Ehret. Es sei skandalös, dass die Bürger vor Gericht die uneingelösten Versprechen der Landesregierung einklagen müssen.
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Weiterhin kein Ethikunterricht an der Grundschule

Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat jetzt, genau wie das Verwaltungsgericht Freiburg im September 2011, den Antrag einer Freiburger Mutter abgelehnt, an der Grundschule das Schulfach Ethik einzurichten. Die Evolutionären Humanisten Freiburg hatten bereits nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg (Wortlaut des Urteils des Freiburger Gerichts von 9/2011 ) Stellung bezogen. Aus aktuellem Anlass des Mannheimer Urteils hier nochmals die (immer noch aktuelle) Stellungnahme der EHF zum damaligen Freiburger Urteil.

In der Frage des Ethikunterrichts führt das Freiburger (und ebenso das jetzige Mannheimer) Urteil nicht weiter. Das war leider so zu erwarten. Auf dem Rechtsweg war und ist hier nichts zu erreichen, das ist eine politische Frage. Weiterlesen ....

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Selbstbestimmung statt Gottesfurcht – Informationen zum Thema Patientenverfügung

Themenabend der Evolutionären Humanisten Freiburg fand am Mittwoch, 13.02.2013 im InterCity-Hotel Freiburg statt. Referent war unser Mitglied Michael Rux. Hier der Veranstaltungsbericht in Form eines Koreferats von unserem Mitglied Dr. Olaf Anders.

In unserer säkularen und liberalen Gesellschaft ist jeder Bürger mit seiner Geburt eine autonome Person, der alle in unserem Grundgesetz (Art. 1 – 19) aufgeführten Grundrechte garantiert werden; und dies solange er lebt, d. h .bis zu seinem Tod. Somit steht auch bei Betrachtungen zum Leben und Sterben eines jeden Menschen unserer Gesellschaft (wie in diesem Vortrag) das Selbstbestimmungsrecht an erster Stelle. Das mag den meisten von uns heute selbstverständlich sein, aber vor noch nicht allzu langer Zeit war das Denken in dieser Hinsicht weitgehend religiös geprägt: Jeder Mensch sollte in (Ehr-)Furcht vor »Gott« leben, und »in seine Hände« begab man sich beim Sterben. Fremdbestimmtheit auf allen Wegen. Das hat sich jedoch geändert, oder besser bescheidener gesagt: es ist auf dem Weg, sich zu ändern. Die Widerstände gegen eine Umsetzung der garantierten Grundrechte sind im Falle der (immer noch weitgehend) Tabuthemen Sterben und Tod in (erz-)konservativen Kreisen in nicht zu unterschätzendem Masse gross. Man gibt nicht gern die Macht über Menschen auf.
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Kirchenaustritt in Freiburg

Hier finden Sie eine Zusammenfassung was zu tun ist, wenn Sie in Freiburg aus der Kirche austreten wollen. Unter den angegebenen Links finden Sie die jeweils zuständige Behörde oder das Internet- Portal. Der Verfahrensablauf in Baden-Württemberg ist auch im BW- Serviceportal beschrieben.
  • Der Kirchenaustritt muss persönlich beim Standesamt erklärt werden.
    Standesamt - zuständige Abteilung. (Mit Adresse, dem Anfahrtsweg dorthin, sowie den Telefonnummern der zuständigen MitarbeiterInnen)
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Aktionstag "Gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz" (GerDia)

Evolutionäre Humanisten Freiburg (EHF) informierten über die Missstände des kirchlichen Arbeitsrechts

Infotisch der EHF


Am 8.9. 2012 beteiligten sich die Evolutionären Humanistinnen und Humanisten Freiburg (EHF) mit einem Info-Tisch in der Freiburger Innenstadt von 10 bis 16 Uhr am bundesweiten Aktionstag gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz (GerDiA). Sehr interessiert zeigte sich eine Journalistin aus der Freiburger Lokalredaktion der Badischen Zeitung, die gemeinsam mit einer Fotografin länger bei den EHF verweilte und sie nicht nur zum aktuellen Thema, sondern auch zur Geschichte und den Zielen des Vereins sowie der säkularen Szene überhaupt befragte (siehe Artikel in der BZ vom 20.9.2012). Es gab auch viel Zuspruch seitens wohlwollender und gleichgesinnter Passanten.

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Rundbrief Ausgabe 3/2012

„Lasset die Kindlein zu mir kommen“!

Nach diesem Motto arbeiten die Kindertageseinrichtungen in kirchlicher Trägerschaft. Der frühere Ratsvorsitzende der EKD, Bischof Wolfgang Huber, hat unmissverständlich und überaus klar ausgesprochen, warum die christlichen Kirchen so viel Energie in den Erhalt und den Ausbau der christlichen Kindertagesstätten stecken (die übrigens fast völlig aus dem Steuertopf, also von allen Bürgerinnen und Bürgern, auch den nicht-christlichen, finanziert werden): "(Es) bieten sich missionarische Chancen für die christlichen Kindertagesstätten. Indem sie ungetauften Kindern inspirierende Erlebnisse mit dem Bildungsmaterial des christlichen Glaubens ermöglichen, laden sie auf menschenfreundliche und unaufdringliche Weise zum Glauben an Jesus Christus ein.“
Mehr zu diesem Thema im aktuellen Rundbrief Seite 3 (Download unten)

Detailliertere Informationen über den Inhalt des aktuellen Rundbriefs durch Klick auf Weiterlesen

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Aufsatz von Ingrid Matthäus-Maier zum Verhältnis von Staat und Kirchen

Gleiches Arbeitsrecht für alle!

Mit dem sogenannten Dritten Weg, dem kirchlichen Arbeitsrecht, hat sich Ingrid Matthäus-Maier in einem Aufsatz beschäftigt, der zuerst am 3.8.2012 in der Financial Times Deutschland erschienen ist. Das Betriebsverfassungsgesetz gilt dort nicht, Streik ist verboten, keine Mitbestimmung mit Hilfe der Gewerkschaften, immer wieder Grundrechtsverletzungen durch die Kirchen, durch Diakonie und Caritas mit ihren rund 1,2 Millionen Beschäftigten. Da ist der Chefarzt in einem katholischen Krankenhaus in Düsseldorf, dem wegen Wiederverheiratung als Geschiedener gekündigt wird. Erst das Bundesarbeitsgericht hebt die Kündigung auf. Da ist der Organist einer katholischen Gemeinde in Essen, dem wegen Ehebruchs nach 14 Jahren untadeliger Arbeit wegen Ehebruchs gekündigt wird. Der braucht 7 Instanzen und 13 Jahre, ehe ihm der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg bescheinigt, dass die Kirche gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen hat. Wiedergutmachung hat er bis heute nicht erhalten.

Original-Aufsatz von Ingrid Matthäus-Maier aus der Financial Times Deutschland vom 3.8.2012 im untenstehenden Download

Gleiche Rechte auch bei kirchlicher Trägerschaft

Pressemitteilung Nr. 6/2012 vom 3. September 2012

Aktionen gegen religiös begründete Diskriminierung auch in Freiburg

Anlässlich eines bundesweiten Aktionstags gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz wird am 8.9.2012 auch in Freiburg ein Informationstag auf die Situation der Beschäftigten in Sozialeinrichtungen in kirchlicher Trägerschaft aufmerksam machen. An der Ecke Kaiser-Joseph-Straße/Wasserstraße werden die Evolutionären Humanisten Freiburg (EHF) mit einem Informationsstand darauf hinweisen, dass z.B. in den Krankenhäusern oder Kindertagesstätten der Caritas oder der Diakonie wichtige Grundrechte nicht gewährleistet sind, und ein Ende dieses Zustandes fordern.

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