Die Kirchen haben das Kultusministerium und die grün-roten Regierungsfraktionen über den Tisch gezogen: Die neue Gemeinschaftsschule (eine "Schule für alle") soll als "christliche Gemeinschaftsschule" geführt werden. Wir sehen das als verfassungswidrig und als eine schädliche Hypothek für diese neue Schulart an.
Im nachfolgenden Download ein kurzer Überblick über die Auseinandersetzung um die "Christlichkeit" der Gemeinschaftsschule:
Download "Christlichkeit der Gemeinschaftsschule"
Nun der Wortlaut des 2. Briefs der Evolutionären Humanisten Freiburg an die Landesregierung Baden-Württemberg / Regierungsfraktionen vom 2.3.2012 zum Thema:
Gesetzentwurf zur Einführung der Gemeinschaftsschule
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir hatten uns am 5. Februar 2012 zum Anhörungsentwurf für das Gesetz zur Einführung der Gemeinschaftsschule geäußert und gegen die Absicht gewandt, im Begründungsteil eine Verbindung zwischen der neuen Gemeinschaftsschule und der „christlichen Gemeinschaftsschule“ (Art. 15 und 16 der Landesverfassung) herzustellen.
Wie wir jetzt erfahren haben, hat sich das Kultusministerium mit den Kirchen geeinigt, in den Gesetzentwurf zur Gemeinschaftsschule den Satz einzufügen: „Die Gemeinschaftsschule wird als christliche Gemeinschaftsschule nach den Grundsätzen der Artikel 15 und 16 der Landesverfassung geführt.“ Dies sei auf erheblichen Druck der christlichen Kirchen geschehen.